Schulleitung
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Elternbeirat
Der Schulelternbeirat (SEB) übt die Mitbestimmungsrechte der Eltern an der Schule aus. Die Mitglieder des SEB wählen eine/n Vorsitzenden und eine/n Stellvertreter für zwei Jahre aus ihren Reihen.
In der Regel tagt der SEB einmal pro Schulhalbjahr, eingeladen werden alle Klassenelternbeiräte, deren Stellvertreter und die Schulleitung. In den Sitzungen sollen alle wesentlichen Vorgänge aus dem Leben und der Arbeit der Schule erörtert werden. Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der Schulelternbeirat formelle Zustimmungs-, Anhörungs- und weitere Mitwirkungsrechte.
Zu den wichtigsten Aufgaben des SEB gehören:
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule
- Informations- und Beratungsaufgaben gegenüber den Eltern
- Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte am Schulgeschehen, z.B. Zustimmung zum Schulprogramm.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungs- bzw. Beschlussgremium der Schule, in dem Lehrer und Eltern gemeinsam vertreten sind und so die Möglichkeit haben, das Schulleben gemeinsam zu gestalten. Mitglied der Schulkonferenz kann jedes Elternteil werden, auch wenn sie oder er nicht dem Schulelternbeirat angehört. Die Elternvertreter in der Schulkonferenz werden vom Schulelternbeirat aus der Schulelternschaft gewählt.
Die Schulkonferenz berät und entscheidet nach § 129 des Hessischen Schulgesetzes z.B. über:
- das Schulprogramm,
- die Stellung eines Antrags auf Durchführung eines Schulversuchs oder der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule und zur Erprobung eines Modells erweiterter Selbstständigkeit,
- Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote,
- Öffnung der Schule nach außen,
- den schuleigenen Haushalt.
Die Schulkonferenz wird gewählt, indem jede Gruppe ihre Vertreterinnen und Vertreter für sich wählt, also
- die Gesamtkonferenz aus ihrer Mitte die Lehrerinnen und Lehrer,
- der Schulelternbeirat aus der Mitte aller Eltern,
- der Schülerrat aus dem Kreise aller Schülerinnen und Schüler.
Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Unsere Schulkonferenz wird jeweils für zwei Jahre gewählt. Sie ist das gemeinsame Beratungs- und Entscheidungsorgan der Lehrer- und Elternschaft einer Schule und berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten (§ 128 Hess. Schulgesetz).
Freundeskreis
Der Förderverein „Freundeskreis der Geschwister-Scholl-Schule (Taunus) e.V.“ wurde 1996 als gemeinnütziger Verein gegründet. Er hat primär die materielle und individuelle Förderung von Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler der Geschwister-Scholl-Schule in Steinbach zum Ziel. Durch sinnvolle Projekte und Fördermaßnahmen trägt er in Abstimmung mit Lehrerkollegium und Elternschaft zur Verbesserung des Lernumfeldes bei. Unterstützt wird die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln sowie Ausstattungen, die nicht vom Schulbudget bezahlt werden können.
Darüber hinaus unterstützt bei schulischen Veranstaltungen mit. Es wäre schön, wenn wir Sie als aktive Mitglieder gewinnen könnten.
Folgende Vorhaben konnten mit Hilfe des Fördervereins bereits realisiert werden:
- Anschaffung eines neues großen Außenspielgeräts auf dem neuen Schulgelände,
- die Anschaffung von Spielen, Spielgeräten und Kleinsportgeräten,
- die Anschaffung einer Jahreskarte für das Senckenbergmuseum,
- die Finanzierung der Lizenz für die ANTON-App,
- die Einrichtung eines attraktiven Lesezimmers mit einem breiten Spektrum an Büchern für die Vorklasse sowie die Jahrgangsstufen 1 bis 4,
- die Anschaffung von Materialien für den Sachkundeunterricht,
- Zuschüsse zu Projekten und Schulveranstaltungen.
Für all diese Vorhaben ist Geld nötig, da in Zeiten knapper Kassen der öffentlichen Hand Eigeninitiative gefordert ist, um den Lebensraum Schule attraktiver zu gestalten. Aus diesem Grund möchte ich Sie ganz herzlich dazu einladen, Mitglied im Freundeskreis der Geschwister-Scholl-Schule zu werden.
E-Mail: freundeskreis-geschwister-scholl-schule@gmx.de
oder freunde-gss@gmx.de
Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit und Unterstützung.
Wir freuen uns über Ihre Spende. Jeder Euro hilft unseren Kindern!
Spendenkonto: Freundeskreis Geschwister-Scholl-Schule, Steinbach e.V.
Taunussparkasse
IBAN: DE68 5125 0000 0015 0035 53
BIC: HELADEF1TSK
Geschichte der Schule
Die Geschwister-Scholl-Schule wurde 1966 erbaut, nachdem in den 1960er Jahren Steinbach (Taunus) stark gewachsen ist. Zuvor waren die Steinbacher Schülerinnen und Schüler im heutigen Rathaus und im heutigen Jugendhaus untergebracht.
Von der ersten bis zur vierten Klasse beherbergt die Grundschule rund 450 Schülerinnen und Schüler.
Im Sommer 2009 wurde das alte Gebäude vollständig abgerissen. Der Schulneubau wurde in den Osterferien 2012 neu bezogen. Eine erweiterte Betreuungsschule sowie eine große Mensa für rund 150 Schülerinnen und Schüler ergänzen den Schulneubau.
Kollegium, Eltern und Schülerschaft sind gemeinsam bemüht, dem Bildungs- und Erziehungsauftrag des Schulgesetzes in einer Weise nachzukommen, dass die Persönlichkeitsbildung unserer Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht. Insbesondere bemühen wir uns darum, die Zielsetzung der demokratischen Toleranz in einer durch viele kulturelle Herkünfte geprägten Umgebung zu erfüllen. Wir sehen darin einen wichtigen Beitrag der Schule für ein gedeihliches Miteinander in einer zunehmend pluralistisch geprägten demokratischen Gesellschaft.
Die pädagogische Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer ist ausgerichtet auf ein hohes Maß an Kooperation und interner Abstimmung bei der Vorbereitung und der Durchführung des Unterrichts. Wir versuchen, durch die Art der fachlichen Ausbildung sowohl den unterschiedlichen Begabungen unserer Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen, als auch für einen Kenntnisstand zu sorgen, der einen erfolgreichen Übergang in die weiterführenden Bildungswege ermöglicht.