Pädagogische Grundsätze
Aus den Leitsätzen zum Schulprogramm haben sich folgende Vereinbarungen über pädagogische Grundsätze an unserer Schule ergeben:
- Lehrkräfte schaffen ein gutes, konzentriertes Arbeitsklima im Klassenraum.
- Die Interessen und Alltagserfahrungen der Schülerinnen und Schüler werden im Unterricht berücksichtigt.
- Lehrerinnen und Lehrer gehen effektiv mit der zur Verfügung stehenden Unterrichtszeit um. Der Unterricht beginnt pünktlich.
- Im Unterricht gibt es klare Verhaltensregeln, die von allen eingehalten werden.
- Schulvereinbarung, Schul- und Hofordnung werden von den Schülerinnen und Schülern bzw. Eltern mit Unterschrift zur Kenntnis genommen. Verstöße haben Konsequenzen.
- Lehrerinnen und Lehrer geben klare Aufgaben- und Arbeitsinstruktionen. Es gibt täglich Hausaufgaben, über das Wochenende mindestens Leseaufgaben. Die Hausaufgaben werden kontrolliert (Sicht). Fehlende Hausaufgaben werden notiert. Nach dreimaligem Fehlen erfolgt eine Benachrichtigung (Vordrucke).
- Es gelten die beschlossnen Vereinbarungen zur Notengebung.
- Schülerinnen und Schüler erarbeiten die gestellten Aufgaben überwiegend selbstständig.
- Schülerinnen und Schüler erhalten von den Lehrkräften Rückmeldung zu Leistungen und Verhalten.
- Emotionales und soziales Lernen sind selbstverständliche Bestandteile des Unterrichts.
- Schülerinnen und Schüler werden altersgemäß und bei sich bietenden Gelegenheiten an der Themenauswahl des Unterrichts beteiligt.
- Für die Elternarbeit gilt:
- Unterricht ist die grundsätzliche Aufgabe der Lehrkräfte. Er muss in ausreichendem Umfang für Klassen und Gruppen über die Lehrerversorgung gewährleistet sein.
- Eltern können die Lehrkräfte unterstützen bei der Vorbereitung und Durchführung besonderer Projekte und Vorhaben z.B. im Rahmen projektorientieten Arbeitens.
- Die Mitwirkung bei Lernvorhaben, bei Schulwanderungen sowie bei Festen und Feiern wird gerne angenommen.
- Die Mitarbeit der Eltern im Lesezimmer wird begrüßt.